Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – LAboering OG

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der LAboering OG (im Folgenden: „LAboering“) und dem Auftraggeber (im Folgenden: “Kunden”).

1.2 Die in den AGB gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.

1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, ausgenommen ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder per Mail mit gesondertem Vertrag zugestimmt.

1.5. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, sofern der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderte Klausel wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Ansonsten treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen an Stelle der betreffenden Bestimmung.

2. Social-Media-Kanäle / Mitbestimmende Nutzungsbedingungen

2.1. LAboering weist ihre Kunden vor der Vertragsunterzeichnung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“, wie z.B. Instagram, TikTok, Facebook etc., sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen aus diversen Gründen abzulehnen oder zu löschen.

2.2. Es fällt somit nicht in den Risikobereich von LAboering, dass Werbeanzeigen grundlos entfernt werden.

Im Falle einer Nutzerbeschwerde wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eröffnet, jedoch erfolgt auch in diesem Falle eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes kann im Löschungsfall zeitintensiv sein, was vom Kunden anerkannt wird.

2.3. LAboering arbeitet auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der von ihnen verwendeten Social-Media-Kanäle, sodass diese auch Grundlage für die Kundenbeziehung zwischen LAboering und dem Kunden werden.

2.4. Der Kunde erkennt somit ausdrücklich mit der Vertragsunterschrift an, dass diese Nutzungsbedingungen für die Rechte und Pflichten eines Vertragsverhältnisses maßgeblich sind.  Auf Grund der Möglichkeit der Social-Media-Kanalnutzer Rechtsverletzungen zu behaupten und eine Löschung der Inhalte zu erreichen, hat LAboering nicht dafür einzustehen, dass eine beauftragte Werbeanzeige jederzeit abrufbereit ist.

3. Werbekonzeptschutz / Konzeptvertrag

Sofern LAboering vor Angebotsunterzeichnung bzw. Vertragsschluss des Hauptvertrages ein Werbekonzept für den Kunden erstellt, gelten die folgenden Regelungen:

3.1. Durch die Konzepterstellung bzw. deren Annahme treten der potentielle Kunde und LAboering bereits in ein Vertragsverhältnis. Auch für diesen „Werbekonzeptvertrag“ gelten die AGB.

3.2 Durch Eingehung dieses Werbekonzeptvertrages erkennt der potenzielle Kunde an, dass LAboering mit der Konzepterstellung kostenintensive Leistungen vor Abschluss des Hauptvertrages erbringt, obwohl noch keine Leistungsverpflichtungen dieses Hauptvertrages übernommen wurden.

3.3. Das Konzept unterliegt hinsichtlich der Bild- und Textgestaltung dem Urheberrechtsgesetz. Eine Nutzung oder selbstständige Bearbeitung dieser Teile ist dem Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von LAboering gestattet.

4. Leistungsumfang des Hauptvertrages

4.1. Der Leistungsumfang des Hauptvertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertragsangebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

4.2. Der Kunde stellt LAboering sämtliches Informationsmaterial (zB. detaillierte Anforderungen an die zu besetzende Stelle) zur Verfügung, welches LAboering für die vertragsgemäße Leistungserbringung benötigt. Der Kunde wird LAboering während des laufenden Hauptvertrages über jegliche Tatsachen informieren, welche erst während der Durchführung des Hauptvertrages bekannt werden und/oder für die weitere Vertragserfüllung relevant sind. Sofern relevante Tatsachen nicht oder nicht rechtzeitig bekanntgegeben werden, fällt es in den Risikobereich des Kunden, dass Arbeiten infolge der nicht oder nicht rechtzeitig bekanntgegebenen Tatsachen von LAboering wiederholt werden müssen oder sich die Vertragserfüllung verzögert.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung des Hauptvertrages zur Verfügung gestelltes Material (z.B. Bildmaterial (Fotos, Logos), Textmaterial etc.) auf Marken-, Kennzeichen- oder Urheberrechte Dritter zu prüfen. Ferner garantiert der Kunde mit der Unterzeichnung des Hauptvertrages, dass das Material frei von Rechten Dritter ist und für den Zweck des Hauptvertrages verwendet werden darf.

LAboering haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für eine Rechtsverletzung Dritter auf Grund des vom Kunden zur Verfügung gestellten Materials. Wird LAboering wegen einer derartigen Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde LAboering diesbezüglich schad- und klaglos. Im Rahmen der Schad- und Klagloshaltung sind LAboering durch den Kunden sämtliche Schäden zu ersetzen, welche ihr durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen. Der Kunde ist diesbezüglich verpflichtet, LAboering bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter bestmöglich zu unterstützen, insbesondere durch die Zurverfügungstellung relevanter Unterlagen.

4.4. Sofern sich LAboering mit der Vertragserfüllung in Verzug befindet, kann der Kunde vom Hauptvertrag zurücktreten, sofern er LAboering schriftlich eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind im Falle von leichter Fahrlässigkeit seitens LAboering ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

5. Vertragslaufzeit / Vorzeitige Vertragsbeendigung

5.1. Der Hauptvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann aber auch auf Monatsbasis vereinbart werden.

5.2. Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin bezeichneten Befristung oder dem vereinbarten Termin, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

5.3 Der unbefristet abgeschlossene Hauptvertrag ist beidseitig jeweils zum Monatsende schriftlich kündbar. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist muss die Kündigung spätestens am 15. des Monats für den jeweiligen Folgemonat bei LAboering eingehen.

5.4 Sowohl LAboering als auch der Kunde sind weiterhin berechtigt, den Hauptvertrag aus wichtigem Grund und ohne Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

5.4.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird,

5.4.2. der Kunde gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Hauptvertrag verstößt, wie zum Beispiel die Zahlung eines fälligen Honorars oder die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten,

5.4.3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser LAboering keine Vorauszahlungen oder Sicherheit leistet,

5.4.4. LAboering den Hauptvertrag fortsetzt, obwohl ein Verstoß gegen wesentliche Pflichten aus dem Hauptvertrag einschließlich dieser AGB vorliegt.

6. Honorar / Abschlagszahlungen

6.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, entsteht der Honoraranspruch von LAboering für jede Leistung einzeln, sobald diese erbracht wurde, auch für Vorableistungen aus dem Konzeptvertrag. LAboering ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

6.2. Unter Honorar wird das Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe verstanden.

6.3. Kostenvoranschläge von LAboering sind unverbindlich. Sofern absehbar ist, dass die tatsächlichen Kosten die im Angebot aufgelisteten Kosten um mehr als 15% übersteigen, wird LAboering den Kunden umgehend auf die Kostenerhöhung hinweisen. Sofern der Kunde der Kostenerhöhung nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht, gilt die Kostenerhöhung als genehmigt. Sofern die Kostenüberschreitung unter 15% liegt, ist keine Mitteilung an den Kunden erforderlich.

6.4. Sofern der Hauptvertrag oder einzelne Leistungen aus diesem vorzeitig beendet oder geändert werden, hat der Kunde an LAboering die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend dieser Honorarvereinbarung zu vergüten und alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten zu erstatten.

7. Fälligkeit des Honorars

7.1. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich im Einzelfall mit dem Kunden vereinbart wurden, ist das Honorar sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.2. Sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für die Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, LAboering für den Fall des Zahlungsverzugs entstandene Mahnspesen zu ersetzen, soweit sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig sind. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt hiervon unberührt.

7.3. Sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, ist LAboering im Rahmen ihres Zurückbehaltungsrechts berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung des anfallenden Betrages einzustellen.

7.4. Sofern ein Kandidat im Rahmen der von LAboering angebotenen Dienstleistung „Online-Personalgewinnung“ dem Kunden präsentiert wird, sich der Kandidat aber zugleich beim Kunden selbst auf die betreffende Stellenanzeige bewirbt, ist der Tag des Erstkontakts maßgeblich. Sofern der Erstkontakt nachweislich mit LAboering bestand, wird das Honorar fällig. Sofern der Bewerber zuerst mit dem Kunden selbst in Kontakt getreten ist, besteht kein Honoraranspruch.

Sofern ein von LAboering dem Kunden präsentierter Bewerber nach Ablauf des Hauptvertrages mit dem Kunden in Kontakt tritt, der Kunde zum Bewerber Kontakt aufnimmt oder der Bewerber durch Dritte erneut vermittelt wird und es zu einer Anstellung kommt, hat LAboering einen Anspruch auf das zum Zeitpunkt des Hauptvertragsschlusses geltende Honorar für die folgenden 12 Monate nach Unterzeichnung des Hauptvertrages. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde den Bewerber zunächst abgelehnt hat.

Sofern es in diesen 12 Monaten zu einer Anstellung eines von LAboering präsentierten Kandidaten kommt, hat der Kunde dies LAboering unverzüglich mitzuteilen.

7.5. Sofern zwischen LAboering und dem Kunden während der unter 7.4. bezeichneten 12 Monate ein neuer Vertrag zu anderen Konditionen abgeschlossen wird, wird für eine Besetzung mit einem von LAboering präsentierten Kandidaten aus der vorherigen Zusammenarbeit das zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss der vorherigen Zusammenarbeit geltende Honorar fällig.

7.6. Das Honorar ist auch zu entrichten, sofern der Kandidat für eine andere als die im Angebot aufgeführte Position angestellt wird. Auch darüber ist LAboering unverzüglich zu informieren.

7.7. Das Honorar ist auch zu entrichten, sofern eine Bewerbung maximal 30 Tage nach Ablauf der Kooperation an den Kunden geschickt wurde. In diesem Fall gilt das vereinbarte Erfolgshonorar des letzten aktiven Monats der Zusammenarbeit.

8. Bewerberkosten

LAboering übernimmt keinerlei Kosten, welche den Bewerbern für die Bewerbung entstehen. Insbesondere Reisekosten zu persönlichen Vorstellungsgesprächen beim Kunden werden nicht von LAboering erstattet.  

9. Bewerberschutz / Geheimhaltungspflicht

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Informationen bzw. Daten über Bewerber, welche von LAboering übermittelt oder auf andere Weise bekannt gemacht wurden (persönliche Daten, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einverständnis Dritten zur Verfügung zu stellen.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich ferner, LABOERING vom Abschluss eines Vertrages mit einem von LAboering vorgestellten Bewerber umgehend zu verständigen. Gleiches gilt bei Absagen an von LAboering vorgestellte Bewerber. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen wird eine pauschale Vertragsstrafe von 20000€ pro Verstoß vereinbart. Darüberhinausgehende vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

10. Gewährleistungsrechte

10.1. Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung durch LAboering schriftlich unter Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Für verdeckte Mängel gilt gleiches ab Entdeckung des Mangels.

Sofern keine Anzeige erfolgt, gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie das Recht auf mängelbedingte Irrtumsanfechtung ausgeschlossen.

10.2. Sofern eine berechtigte Mängelanzeige durch den Kunden vorliegt, hat der Kunde einen Anspruch auf Verbesserung oder Austausch der Leistung. LAboering wird die Mängel in angemessener Frist beheben. Sofern die Leistungsverbesserung LAboering unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, kann sie diese verweigern. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- und Minderungsrechte zu.

10.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erfüllung der Leistung. Ein Regressanspruch gegen LAboering erlischt ein Jahr nach Erfüllung der Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen auf Grundlage von Mängeln zurückzubehalten.

11. Haftungsausschluss

11.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit seitens LAboering für Vermögens- oder Sachschäden ist eine Haftung ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist vom Kunden nachzuweisen.

11.2. Außerdem haftet LAboering nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder Ansprüche Dritter; diesbezüglich hat der Kunde LAboering klag- und schadlos zu stellen.

11.3. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; spätestens drei Jahre ab der Verletzungshandlung durch LAboering. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

11.4. LAboering haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Sofern dort über „Links“ ein Zugang zu anderen Websites eröffnet wird, ist LAboering für die dort enthaltenen Inhalte nicht verantwortlich. Ferner verpflichtet sich LAboering, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, die Verlinkung zur betreffenden Seite unverzüglich aufzuheben, ohne Schadensersatzansprüche zu leisten.

12. Anwendbares Recht

Der Vertrag sowie alle daraus erwachsenden wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen LABOERING und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

13. Gerichtsstand / Erfüllungsort

13.1. Der Erfüllungsort ist der Sitz von LAboering.

13.2 Als Gerichtsstand für alle zwischen LAboering und dem Kunden aufkommenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von LAboering sachlich zuständige Gericht vereinbart.