Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – LAboering OG
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der LAboering OG (im Folgenden: „LAboering“) und dem Auftraggeber (im Folgenden: “Kunden”).
1.2 Die in den AGB gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.
1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, ausgenommen ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder per Mail mit gesondertem Vertrag zugestimmt.
1.5. Änderungen der AGB werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und gelten als vereinbart, sofern der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens im Rechtsverkehr sowie auf die konkret geänderte Klausel wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Vertragsinhalte oder Honorarvereinbarungen.
1.6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Ansonsten treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen an Stelle der betreffenden Bestimmung.
2. Soziale Medien
2.1. LAboering weist ihre Kunden vor der Vertragsunterzeichnung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“, wie z.B. Instagram, TikTok, Facebook etc., sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen aus diversen Gründen zu löschen oder nicht zu veröffentlichen.
2.2. Es fällt somit nicht in den Risikobereich von LAboering, dass Werbeanzeigen grundlos gelöscht oder nicht akzeptiert werden.
2.3. LAboering arbeitet auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der von ihnen verwendeten Social-Media-Kanäle, sodass diese auch Grundlage für die Kundenbeziehung zwischen LAboering und dem Kunden werden.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertragsangebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
3.2. Der Kunde stellt LAboering sämtliches Informationsmaterial (zB. detaillierte Anforderungen an die zu besetzende Stelle) zur Verfügung, welches LAboering für die vertragsgemäße Leistungserbringung benötigt. Der Kunde wird LAboering während des laufenden Vertrags über jegliche Änderungen informieren, welche erst während der Durchführung des Vertrags bekannt werden und/oder für die weitere Vertragserfüllung relevant sind (zB. geänderte Anforderungen an die zu besetzende Stelle). Sofern relevante Tatsachen nicht oder nicht rechtzeitig bekanntgegeben werden, fällt es in den Risikobereich des Kunden, dass sich die Vertragserfüllung deshalb verzögert.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung des Vertrags zur Verfügung gestelltes Material (z.B. Bildmaterial (Fotos, Logos), Videomaterial, Textmaterial etc.) auf Rechte Dritter, zB. Urheberrechte, zu prüfen. Ferner garantiert der Kunde mit der Unterzeichnung des Vertrags, dass das Material frei von Rechten Dritter ist und für den Zweck des Hauptvertrages verwendet werden darf.
LAboering haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für eine Rechtsverletzung Dritter auf Grund des vom Kunden zur Verfügung gestellten Materials. Wird LAboering wegen einer derartigen Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde LAboering diesbezüglich schad- und klaglos. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
3.4. Sofern sich LAboering mit der Vertragserfüllung in Verzug befindet, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern er LAboering schriftlich eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind im Falle von leichter Fahrlässigkeit seitens LAboering ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden, ferner nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
4. Vertragslaufzeit / Vorzeitige Vertragsbeendigung
4.1. Der Vertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann aber auch auf Monatsbasis vereinbart werden.
4.2. Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin bezeichneten Befristung oder dem vereinbarten Termin, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
4.3 Der unbefristet abgeschlossene Hauptvertrag ist beidseitig jeweils zum Monatsende schriftlich kündbar. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist muss die Kündigung spätestens am 15. des Monats für den jeweiligen Folgemonat bei LAboering eingehen.
4.4 Sowohl LAboering als auch der Kunde sind weiterhin berechtigt, den Hauptvertrag aus wichtigem Grund und ohne Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
4.4.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird,
4.4.2. der Kunde gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Hauptvertrag verstößt, wie zum Beispiel die Zahlung eines fälligen Honorars oder die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten,
4.4.3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser LAboering keine Vorauszahlungen oder Sicherheit leistet,
4.4.4. LAboering den Vertrag fortsetzt, obwohl ein Verstoß gegen wesentliche Pflichten aus dem Hauptvertrag einschließlich dieser AGB vorliegt.
5. Honorar / Abschlagszahlungen
5.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, entsteht der Honoraranspruch von LAboering für jede Leistung einzeln, sobald diese erbracht wurde. LAboering ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
5.2. Unter Honorar wird das Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe verstanden.
5.3. Kostenvoranschläge von LAboering sind unverbindlich. Sofern absehbar ist, dass die tatsächlichen Kosten die im Angebot aufgelisteten Kosten um mehr als 15% übersteigen, wird LAboering den Kunden unverzüglich auf die Kostenerhöhung hinweisen. Sofern ein Widerspruch bezüglich der Kostenerhöhung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt, gilt die Erhöhung als genehmigt. Sofern die Kostenüberschreitung unter 15% liegt, ist keine Mitteilung an den Kunden erforderlich.
5.4. Sofern der Vertrag oder einzelne Leistungen aus diesem vorzeitig beendet oder geändert werden, hat der Kunde an LAboering die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend zu vergüten und alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten zu erstatten.
6. Fälligkeit des Honorars
6.1. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich im Einzelfall mit dem Kunden vereinbart wurden, ist das Honorar sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.2. Sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für die Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, LAboering für den Fall des Zahlungsverzugs entstandene Mahnspesen zu ersetzen, soweit sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig sind. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt hiervon unberührt.
6.3. Sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, ist LAboering im Rahmen ihres Zurückbehaltungsrechts berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung des anfallenden Betrages einzustellen.
6.4. Sofern ein Kandidat im Rahmen der von LAboering angebotenen Dienstleistung „Online-Personalgewinnung“ dem Kunden präsentiert wird, sich der Kandidat aber zugleich beim Kunden selbst auf die betreffende Stellenanzeige bewirbt, ist der Tag des Erstkontakts maßgeblich. Sofern der Erstkontakt nachweislich mit LAboering bestand, wird das Honorar fällig. Sofern der Bewerber zuerst mit dem Kunden selbst in Kontakt getreten ist, besteht kein Honoraranspruch.
Sofern ein von LAboering dem Kunden präsentierter Bewerber nach Ablauf des Vertrags mit dem Kunden in Kontakt tritt, der Kunde zum Bewerber Kontakt aufnimmt und es zu einer Anstellung kommt, hat LAboering einen Anspruch auf das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Honorar für die folgenden 12 Monate nach Unterzeichnung des Hauptvertrages. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde den Bewerber zunächst abgelehnt hat.
Sofern es in diesen 12 Monaten zu einer Anstellung eines von LAboering präsentierten Kandidaten kommt, hat der Kunde dies LAboering unverzüglich mitzuteilen.
6.5. Sofern zwischen LAboering und dem Kunden während der unter 6.4. bezeichneten 12 Monate ein neuer Vertrag zu anderen Konditionen abgeschlossen wird, wird für eine Besetzung mit einem von LAboering präsentierten Kandidaten aus der vorherigen Zusammenarbeit das zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss der vorherigen Zusammenarbeit geltende Honorar fällig.
6.6. Das Honorar ist auch zu entrichten, sofern der Kandidat für eine andere als die im Angebot aufgeführte Position angestellt wird. Auch darüber ist LAboering unverzüglich zu informieren.
6.7. Das Honorar ist auch zu entrichten, sofern eine Bewerbung maximal 30 Tage nach Ablauf der Kooperation an den Kunden geschickt wurde. In diesem Fall gilt das vereinbarte Erfolgshonorar des letzten aktiven Monats der Zusammenarbeit.
7. Bewerberkosten
LAboering übernimmt keinerlei Kosten, welche den Bewerbern für die Bewerbung entstehen. Insbesondere Reisekosten zu persönlichen Vorstellungsgesprächen beim Kunden werden in der Regel nicht von LAboering erstattet.
8. Bewerberschutz / Geheimhaltungspflicht
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Informationen bzw. Daten über Bewerber, welche von LAboering übermittelt oder auf andere Weise bekannt gemacht wurden (persönliche Daten, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einverständnis Dritten zur Verfügung zu stellen.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich ferner, LAboering vom Abschluss eines Vertrages mit einem von LAboering vorgestellten Bewerber umgehend zu verständigen. Gleiches gilt bei Absagen an von LAboering vorgestellte Bewerber.
9. Gewährleistungsrechte
9.1. Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung durch LAboering schriftlich unter Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Für verdeckte Mängel gilt gleiches ab Entdeckung des Mangels.
Sofern keine Anzeige erfolgt, gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie das Recht auf mangelbedingte Irrtumsanfechtung ausgeschlossen.
9.2. Sofern eine berechtigte Mängelanzeige durch den Kunden vorliegt, hat der Kunde einen Anspruch auf Verbesserung oder Austausch der Leistung. LAboering wird die Mängel in angemessener Frist beheben. Sofern die Behebung LAboering unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, kann diese verweigert werden. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
9.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erfüllung der Leistung. Ein Regressanspruch gegen LAboering erlischt ein Jahr nach Erfüllung der Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen auf Grundlage von Mängeln zurückzubehalten.
10. Haftungsausschluss
10.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit seitens LAboering ist eine Haftung für Vermögens- oder Sachschäden ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden. Dies gilt ferner nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
10.2. Im Falle schlicht grober Fahrlässigkeit seitens LAboering ist die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf den Netto-Auftragswert begrenzt. Dies gilt nicht für krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Personenschäden.
10.3. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; spätestens drei Jahre ab der Verletzungshandlung durch LAboering.
11. Anwendbares Recht
Der Vertrag sowie alle daraus erwachsenden wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen LAboering und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
12. Gerichtsstand / Erfüllungsort
12.1. Der Erfüllungsort ist der Sitz von LAboering.
12.2 Als Gerichtsstand für alle zwischen LAboering und dem Kunden aufkommenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von LAboering sachlich zuständige Gericht vereinbart.